Gesundheit fördern, Lebensqualität stärken
Wie erhalte ich eine Verordnung für die Ergotherapie?
Ergotherapie gehört zu den anerkannten Heilmitteln und kann bei medizinischer Notwendigkeit vom Haus-, Kinder- oder Facharzt sowie von psychologischen oder Kinder- und Jugendpsychotherapeuten verordnet werden.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Therapiekosten. In der Regel zahlen Patient*innen 10 % der Kosten plus 10 € Verordnungsgebühr, es sei denn, sie sind von der Zuzahlung befreit.
Bitte vergessen Sie zu Ihrem vereinbarten Termin nicht Ihre Gesundheitskarte sowie die Verordnung Ihres behandelnden Arztes.
Sie können Ihre Termine ganz bequem über unser Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch mit uns abstimmen. Bitte beachten Sie, dass für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse eine Verordnung Ihres behandelnden Arztes erforderlich ist.
Wir freuen uns darauf, Sie in unserer Praxis willkommen zu heißen!